Ein Rentner im Süden Frankreichs erhielt eine Erbschaft von 700.000 Euro von seiner Schwester, mit der er etwa ein Jahrzehnt lang zusammengelebt hatte. Als die Schwester ohne Kinder starb, glaubte der Bruder, von der Erbschaftssteuer befreit zu sein, gemäß dem französischen Recht, das diesen Vorteil für zusammenlebende Geschwister gewährt, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Gemäß dem französischen Allgemeinen Steuergesetzbuch erfordert die Befreiung von der Erbschaftssteuer zwischen Geschwistern, dass der Erbe über 50 Jahre alt oder behindert ist, ledig oder verwitwet und mindestens fünf Jahre vor dem Tod ununterbrochen mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat. Die Schwester hat jedoch den Wechsel ihres steuerlichen Wohnsitzes nie formalisiert und blieb offiziell als Einwohnerin von Paris registriert.
Ohne den gesetzlich geforderten Nachweis des Zusammenlebens wandte das französische Finanzamt die normalen Erbschaftssteuersätze an. Der Erbe sah sich gezwungen, 305.000 Euro auf ein Nettovermögen von 700.000 Euro zu zahlen, nach Abzug eines gesetzlichen Freibetrags von 15.932 Euro und einem Steuersatz von 45%. Ohne ausreichende Liquidität, um den Betrag zu tragen, musste er das Pariser Studio verkaufen, das er geerbt hatte.
Der Fall wurde zu einem Warnsignal für die Bedeutung der ständigen Aktualisierung von Steuer- und Verwaltungsunterlagen. In Portugal ist die Situation anders, da seit 2004 direkte Erben wie Ehepartner, Nachkommen und Vorfahren von der Erbschaftssteuer (Imposto do Selo) befreit sind, während andere Familienangehörige einen Steuersatz von 10% zahlen.




