Einen gültigen Führerschein zu besitzen bedeutet nicht, dass ein Fahrer niemals erneut nachweisen muss, dass er fahrtauglich ist. Artikel 129 der Straßenverkehrsordnung sieht Situationen vor, in denen medizinische oder psychologische Untersuchungen, eine neue Fahrprüfung oder nur einige der entsprechenden Tests angeordnet werden können. Wenn "begründete Zweifel" an der körperlichen, geistigen oder psychischen Eignung oder an der Fähigkeit des Fahrers, sicher zu fahren, bestehen, kann die zuständige Behörde eine oder mehrere Bewertungen anordnen. Zu den genannten Beispielen gehören das Fahren in entgegengesetzter Richtung zur gesetzlich vorgeschriebenen auf einer Autobahn oder gleichgestellten Straße, Fahrerflucht nach einem Unfall mit Opfern sowie Situationen im Zusammenhang mit Abhängigkeit oder der Tendenz zum Missbrauch von Alkohol oder psychotropen Substanzen.
Die Vollzugsbehörden, die einen Fahrer identifizieren, dessen Verhalten auf mangelnde Eignung hindeuten könnte, sind gesetzlich verpflichtet, einen ausführlichen Bericht zu erstellen und ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Auch Gerichte können eingreifen, wenn sie über Verstöße befinden, die die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährdet haben. Darüber hinaus muss jeder Arzt, der bei einem Fahrer eine chronische oder fortschreitende Krankheit oder Behinderung oder psychische Störungen feststellt, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten, dies der Gesundheitsbehörde in einem begründeten und vertraulichen klinischen Bericht mitteilen.
Fahrer der Kategorien B und BE ab 60 Jahren müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, um ihren Führerschein zu erneuern, aber es gibt keine allgemeine Verpflichtung, nur wegen des Erreichens eines bestimmten Alters eine neue theoretische oder praktische Prüfung abzulegen. Die im Artikel 129 vorgesehene Prüfung kommt zum Tragen, wenn konkrete und begründete Gründe für die Annahme einer fehlenden Eignung vorliegen – das Alter allein reicht nicht aus.
Wenn sich ein Fahrer weigert, sich einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung, einer Fahrprüfung oder einem der angeordneten Tests




