Das spanische Gesetz verpflichtet die Gerichtspolizei, "strenge Vertraulichkeit" über ihre Ermittlungen zu wahren, aber auch die Staatsanwaltschaft zu informieren. Diese gesetzliche Verpflichtung wurde im Zusammenhang mit einer Entscheidung der Richterin am Nationalen Gerichtshof María Tardón hervorgehoben.
María Tardón entschied, die Polizei zu bitten, die übergeordneten Polizeikommandos nicht über eine Untersuchung bezüglich des massenhaften irregulären Grenzübertritts in Ceuta zu informieren, der am 30. und 31. Juli 2026 stattfand. Diese Entscheidung löste eine Debatte über die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber der Staatsanwaltschaft aus.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit der spanischen Verfassung, konkret mit Artikel 126, der festlegt, dass die




