Der Nano-Unternehmer muss bis 2028 keinen CNPJ und keine Rechnung haben, gemäß einer neuen genehmigten Regelung. Die Regelung befreit Kleinstunternehmer von den Verpflichtungen im Zusammenhang mit der IBS (Steuer auf Waren und Dienstleistungen) und der CBS (Beitrag auf Waren und Dienstleistungen) während der Übergangsphase der Steuerreform.
Die Maßnahme kommt hauptsächlich denen zugute, die in kleinem Maßstab arbeiten, und ermöglicht es ihnen, bis Ende 2027 ohne die Notwendigkeit einer vollständigen Formalität weiter zu operieren. Diese Befreiung ist Teil des Übergangs zum neuen Steuersystem, das in Brasilien eingeführt wird.
Die Steuerreform sieht einen Übergangszeitplan vor, der sich bis 2028 erstreckt, in dessen Zeitraum verschiedene Regeln angepasst werden, um die Anpassung kleiner Unternehmen an das neue Modell zu erleichtern. Während dieser Phase haben Nano-Unternehmer mehr Zeit, um sich an die steuerlichen Anforderungen anzupassen.
Die Befreiung gilt spezifisch für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den neuen Steuern, die das alte Verbrauchsteuersystem ersetzen werden, und garantiert, dass kleine Unternehmer während der Umsetzung der Reform nicht mit bürokratischen Verpflichtungen überlastet werden.




