Mosambik führt eine Reform der Luftfahrtbildung durch, indem es die 1980 gegründete Nationale Luftfahrtschule (ENA) auflöst, die durch die Nationale Akademie für Luftfahrtwissenschaften (ACA) ersetzt wird. Die Reform resultiert aus zwei vom Ministerrat genehmigten Dekreten, dem Dekret Nr. 43/2026, das die Auflösung der ENA bestimmt, und dem Dekret Nr. 44/2026, das die ACA formal gründet. Die mosambikanische Regierung begründet die Umstrukturierung mit der Notwendigkeit, Sicherheit, Effizienz, Nachhaltigkeit und Qualität der im Bereich der Zivilluftfahrt erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die neue Akademie mit Sitz in Maputo und nationalem Wirkungskreis ist als juristische Person des öffentlichen Rechts mit administrativer, vermögensrechtlicher, finanzieller, wissenschaftlicher und pädagogischer Autonomie definiert. Die menschlichen Ressourcen und das Vermögen der ehemaligen ENA gehen auf die ACA über, die Niederlassungen in anderen Regionen des Landes gründen kann. Die Institution wird auf die Ausbildung und Qualifizierung von Luftfahrtfachleuten, luftfahrtnahen Fachleuten und Fachleuten verwandter Bereiche ausgerichtet sein.
Zu den der ACA neu übertragenen Kompetenzen gehören die technisch-berufliche Ausbildung von nationalen und ausländischen Bürgern gemäß den Normen der nationalen Zivilluftfahrt und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, die Erbringung von Dienstleistungen mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen einschließlich Drohnen, die Förderung von Forschung und Innovation in der Luftfahrtindustrie sowie die Begründung von Beziehungen des wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Austauschs mit nationalen und ausländischen Institutionen.
Das Finanzierungsmodell der ACA ist umfassender als das der ehemaligen Schule und kombiniert Zuwendungen aus dem Staatshaushalt mit eigenen Einnahmen, einschließlich Einschreibungen, Studiengebühren, Gebühren, Dienstleistungen, Vermietung von Vermögen und Spenden. Die Gesetzgebung schafft auch neue Einnahmequellen, wie eine auf das Budget der Zivilluftfahrtunternehmen angewandte Gebühr und eine CO2-Emissionsreduzierungsgebühr, die vollständig für den Betrieb der Akademie zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Beschaffung von Ausrüstungen und Materialien zur Stärkung der Ausbildungskapazität sind zudem von der Zahlung von Zöllen befreit.




