Das Vergabegesetzbuch wurde mit dem Ziel reformiert, die öffentliche Auftragsvergabe in Portugal zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Die neuen Regeln wurden im Gesetzblatt (Diário da República) veröffentlicht und treten am 1. Oktober in Kraft, wobei die Schwellenwerte für die Inanspruchnahme weniger wettbewerbsintensiver Verfahren erheblich angehoben, Dokumentationsanforderungen reduziert und die Mechanismen der vorherigen Kontrolle durch den Rechnungshof geändert werden.
Bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen steigt die direkte Auftragsvergabe von den derzeitigen 20.000 Euro auf 75.000 Euro und die vorherige Anfrage auf 130.000 Euro. Bei Bauaufträgen vervierfacht sich die direkte Auftragsvergabe auf 150.000 Euro und die vorherige Anfrage steigt von 150.000 Euro auf bis zu eine Million Euro. Die Reform schafft auch unnötige Dokumente in den Angeboten ab, ermöglicht die Berichtigung formeller Fehler und beendet die obligatorische Überprüfung der Ausführungsprojekte sowie die Pflicht zur Festlegung des Basispreises.
Ana Filipa Urbano, Rechtsanwältin bei der Dower Law Firm, und Ricardo Maia Magalhães, Partner




