Das Soziale Eingliederungseinkommen (RSI) ist eine Sozialleistung der Sozialversicherung für Personen und Familien in extremer Armut, die eine monatliche Leistung und ein Programm zur sozialen und beruflichen Eingliederung umfasst. Entgegen der Meinung vieler ist diese Leistung nicht nur für Personen ohne Arbeit vorgesehen, sondern kann auch Personen mit Erwerbseinkommen gewährt werden, sofern die in Gesetz Nr. 13/2003 vorgesehenen Grenzen und Bedingungen erfüllt sind.
Zu den Voraussetzungen für den Zugang zum RSI gehören der rechtmäßige Wohnsitz in Portugal, kein Besitz von Mobiliarvermögen über dem 60-fachen des Index der Sozialleistungen (32.227,80 Euro) und für Arbeitslose die Registrierung beim Arbeitsamt. Der Leistungsbetrag entspricht in der Regel der Differenz zwischen dem maximalen Betrag für die Haushaltsgemeinschaft und den für die Berechnung herangezogenen Einkünften.
Das monatliche Bruttoeinkommen muss unter 247,56 Euro für eine alleinlebende Person liegen. Für Haushaltsgemeinschaften wird die Obergrenze durch die Summe von 247,56 Euro für den Haushaltsvorstand, 173,29 Euro für jeden weiteren Erwachsenen und 123,78 Euro für jedes Kind berechnet. Bei der Berechnung der Leistung werden 80 % der Erwerbseinkünfte nach Abzug der obligatorischen Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt. Wenn jedoch der Haushaltsvorstand oder ein anderes Haushaltsmitglied nach Gewährung des RSI zu arbeiten beginnt, werden während der ersten 12 Monate nur 50 % der Einkünfte berücksichtigt.
Es gibt auch Ausnahmen für Minderjährige unter 18 Jahren, die das RSI beantragen können, wenn sie eigene Einkünfte über 173,29 Euro haben und schw




