Das spanische öffentliche Ministerium hat einen Bericht beim Zentralen Instanzgericht, Ermittlungsabteilung Plaza Tres der Audiencia Nacional, eingereicht, in dem es beantragt, dass dieses Gericht prüft, ob während der Migrationskrise in Ceuta ein Verbrechen gegen die Unabhängigkeit des Staates begangen wurde. Die zuständige Richterin in diesem Fall ist María Tardón.
In seiner Bewertung vertritt das öffentliche Ministerium die Ansicht, dass die Audiencia Nacional das zuständige Organ ist, um die Ereignisse im Zusammenhang mit der Migrationskrise in Ceuta zu untersuchen. Diese Position wurde formal durch den beim Gericht eingereichten Bericht übermittelt.
Die Migrationskrise in Ceuta bezieht sich auf die Ereignisse, die erhebliche Migrationsströme in der spanischen Stadt Ceuta in Nordafrika beinhalteten. Das öffentliche Ministerium prüft, ob die Tatsachen eine strafbare Handlung darstellen, die in die Zuständigkeit der Audiencia Nacional fällt.
Der Bericht wurde spezifisch an die Ermittlungsabteilung der Audiencia Nacional gerichtet, damit diese ihre Zuständigkeit für den Fall bewertet und über die nächsten Schritte der Untersuchung entscheidet.




