Museums- und Monumentenarbeiter in Portugal werden künftig eine Verfügbarkeitszulage von 60 Euro für jeden normalen Arbeitstag an einem Feiertag erhalten. Dieser Betrag wurde durch ein Dekret festgelegt, das diese Fachkräfte finanziell für ihre Verfügbarkeit an Tagen entschädigen soll, die traditionell Ruhetage sind.
Das Dokument wurde im Diário da República veröffentlicht und ist damit offiziell und für die öffentliche Verwaltung verbindlich. Die formelle Veröffentlichung setzt eine Maßnahme um, die bereits von der Regierung angekündigt worden war, als Teil der Aufwertung der Fachkräfte, die im Kultur- und Denkmalpflegebereich arbeiten.
Das Dekret gilt rückwirkend ab dem 1. April, was bedeutet, dass die betroffenen Arbeitnehmer auch für die seit diesem Datum gearbeiteten Feiertage Anspruch auf diese Zulage haben. Diese Rückwirkung stellt sicher, dass während der Übergangsphase bis zur Veröffentlichung des Dokuments kein Arbeitnehmer um diesen Vorteil gebracht wird.



