Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Banken Girokonten von Kunden einseitig auflösen können, und bekräftigte dieses Verständnis basierend auf Thema 1119. Die Entscheidung der 2. Kammer des STJ widerspricht der Bestimmung des Verbraucherschutzgesetzes, das festlegt, dass Unternehmen Dienstleistungen nicht an Personen verweigern dürfen, die bereit sind, dafür zu zahlen.
Der spezielle entschiedene Fall betraf ein Bauunternehmen, das sieben Girokonten einseitig von der Finanzinstitution suspendiert bekam. Das Unternehmen behauptete, dass eine Bestimmung des CDC sein Recht garantierte, die Konten zu behalten, aber die Kammer entschied gegen diese Auslegung.
Trotz der Erlaubnis der einseitigen Auflösung stellte der STJ fest, dass Banken nicht willkürlich handeln können. Es gibt Regeln und Grenzen, die durch die Vorschriften der Zentralbank Brasiliens und die brasilianische Rechtsprechung festgelegt wurden und respektiert werden müssen.
Die Entscheidung festigt eine Position, die bereits sowohl in der 3. als auch in der 4. Kammer des STJ vorherrschte. Die Frage wurde nur von der 2. Kammer entschieden, weil weiterhin Verfahren zu diesem Thema beim Gerichtshof eingingen, was es notwendig machte, das Verständnis zu vereinheitlichen.




