Das Plenum des Obersten Gerichtshofs beschloss am Donnerstag (den 3.), dass die Kostenfreiheit in Arbeitsgerichtsverfahren nur gegen Einkommensnachweis gewährt werden kann. Die Entscheidung legt fest, dass der Anspruch allen Personen gewährt wird, die ein Einkommen von bis zu 5.000 R$ nachweisen. Das Verfahren wurde von dem Präsidenten des Gerichtshofs, Minister Edson Fachin, berichtet.
Die Entscheidung widerspricht der Praxis des Obersten Arbeitsgerichts, das den Erhalt der kostenlosen Rechtshilfe lediglich gegen Vorlage einer Erklärung über die wirtschaftliche Bedürftigkeit gewährte, ohne dass ein Einkommensnachweis erforderlich war.
Der Berichterstatter des Verfahrens, Minister Edson Fachin, und Ministerin Carmen Lúcia stimmten gegen die Entscheidung. Fachin hatte vorgeschlagen, dass die Richter das Kostenfreiheitsgesuch selbst in Fällen einer relativen Vermutung der Bedürftigkeit ablehnen könnten, wenn sie ein mit dieser Vermutung unvereinbares Vermögen oder Familieneinkommen feststellen, wobei stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Analyse der im konkreten Fall beteiligten Interessen zu wahren seien.




