Der einzige in den Vereinigten Staaten wegen der Anschläge vom 11. September Verurteilte hat beim französischen Justizministerium einen Antrag gestellt, den Rest seiner Strafe in Frankreich zu verbüßen. Der Antrag wurde heute Morgen formalisiert.
Der Antrag stützt sich auf ein bilaterales Abkommen über die Überstellung von Strafgefangenen, das 1983 zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten geschlossen wurde. Dieses Abkommen ermöglicht es Bürgern eines der beiden Länder, ihre Freiheitsstrafen in ihrem Herkunftsland zu verbüßen.
Durch diesen rechtlichen Mechanismus sucht der Verurteilte die Überstellung auf französisches Staatsgebiet, um den Rest seiner Strafe zu verbüßen. Der Artikel spezifiziert nicht, wer der Verurteilte ist, noch die Einzelheiten der verhängten Strafe.
Das französische Justizministerium ist nun dafür verantwortlich, den gestellten Antrag auf Grundlage des Abkommens von 1983 zu prüfen.




