Die Regierung veröffentlichte am Freitag im Diário da República Änderungen am Verhaltenskodex für öffentliche Aufträge durch das Dekret-Gesetz Nr. 177/2026 vom 4. September. Diese neuen Regeln treten am 1. Oktober in Kraft und haben zum Hauptziel, die öffentliche Auftragsvergabe zu beschleunigen und die Bürokratie zu reduzieren, die als eine der Haupthindernisse für die Ausführung öffentlicher Investitionen genannt wurde.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Anhebung der Schwellenwerte für Direktaufträge und Vorabkonsultation, Verfahren, die eine Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung oder mit vereinfachten Konsultationen ermöglichen. Die Regierung begründet diese Maßnahme damit, dass die Komplexität der Verfahren an den Wert und die Art der Verträge angepasst werden soll, europäische Trends begleitet und Verwaltungskosten reduziert werden.
Das Dekret führt auch größere Flexibilität bei der öffentlichen Ausschreibung ein, indem es den Auftraggebern mehr verfahrenstechnisches Ermessen bei Ausschreibungen unterhalb der europäischen Schwellenwerte einräumt, wenn eine Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens erforderlich ist. In der Praxis erhalten öffentliche Einrichtungen mehr Spielraum bei der Auswahl und Anpassung der Verfahrensabläufe bei der Auftragsvergabe.
Das Dekret-Gesetz begründet die Reform mit der Langsamkeit der Verfahren, der übermäßigen Bürokratielast und der Veralterung einiger Bestimmungen des Verhaltenskodex für öffentliche Aufträge. Das erklärte Ziel ist es, die öffentliche Auftragsvergabe effizienter, agiler und transparenter zu gestalten. Zu den Neuheiten gehört auch die Schaffung eines neuen möglichen Grundes für die Nichtzuschlagserteilung: das Fehlen zufriedenstellender Angebote.




