Die häufigsten Probleme, mit denen Verbraucher bei der Beauftragung von Bauunternehmern konfrontiert werden, umfassen Arbeiten, die außerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt werden, unvollendete Baustellen und die Berechnung von Beträgen, die von den ursprünglich vereinbarten Werten abweichen. Der Artikel empfiehlt, dass der Verbraucher vor der Beauftragung mehrere Kostenvoranschläge einholt, diese sorgfältig liest und vergleicht und die detaillierte Auflistung aller Materialien und der jeweiligen Marken sowie die klare Erläuterung der Bauausführungsfrist verlangt.
Der Verbraucher sollte die Arbeit nicht als abgeschlossen akzeptieren, ohne zu überprüfen, ob die Vertragsbedingungen erfüllt wurden, und sollte vor allem immer eine Rechnung anfordern, die als Nachweis im Streitfall dient. Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Mangel an der Arbeit festgestellt wird, hat er ein Jahr Zeit, diesen dem Verkäufer mittels eines Einschreibens mit Rückschein mitzuteilen, um einen Nachweis über die Mängelrüge zu haben.
Nach erfolgter Mängelrüge kann der Bauherr, wenn der Konstruteur keine Reparatur durchführt und keine außergerichtliche Lösung möglich ist, den Rechtsweg beschreiten und muss eine Klage innerhalb von drei Jahren nach der Mitteilung an den Konstrukteur einreichen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Konstrukteur von der Reparaturverpflichtung befreit.
Wenn die Mängel nicht repariert werden können, hat der Verbraucher das Recht, eine Neuerrichtung zu verlangen. Wenn weder die Reparatur noch die Neuerrichtung möglich sind, kann er die Preisminderung entsprechend der Differenz zwischen dem vereinbarten Wert und den geschätzten Kosten für die Behebung der Mängel verlangen. Der Artikel stammt von der DECO MADEIRA, erhältlich unter der Nummer 968 800 489 oder per E-Mail an [email protected].




