Das Strafverfahren zum Glória-Aufzug wird von der Regionalen Staatsanwaltschaft Lissabon geführt und zählt bisher keine formell beschuldigten Personen. Die Staatsanwaltschaft hat sich dagegen entschieden, Verdächtige zu benennen, und bevorzugt es, mehr Beweise zu sammeln, bevor sie diese verfahrensrechtliche Phase einleitet.
Das Verfahren soll im März 2027 abgeschlossen werden, ein Zeitpunkt, der mit dem Abschluss der parallelen Untersuchung durch das GPIAAF zusammenfällt, der Gruppe zur Untersuchung von Eisenbahnunfällen sowie Flugunfällen und -zwischenfällen.
Die Verzögerung bei den Schlussfolgerungen erklärt sich daraus, dass im Rahmen des Verfahrens noch technische Gutachten durchgeführt werden. Diese Untersuchungen zielen darauf ab, die Ursachen und Verantwortlichkeiten für den Vorfall mit dem Aufzug zu klären.
Obwohl die Ermittlung noch keine formellen Schlussfolgerungen gezogen hat, ist es für die Ermittler bereits klar, dass es bei der Carris einen strukturellen Mangel an Sicherheit in Bezug auf dieses Verkehrsmittel gab, das eines der markantesten Wahrzeichen Lissabons ist.




