Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben grünes Licht für eine tiefgreifende Reform der europäischen Zollvorschriften gegeben, die am 3. September 2026 genehmigt wurde und insbesondere den elektronischen Handel und kleine Sendungen aus Drittländern betreffen wird. Die politische Einigung über diese Reform war zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament im März 2026 erzielt worden, wobei die endgültige Genehmigung durch das Europäische Parlament und der Abschluss weiterer legislativer Verfahren noch ausstehen.
Unter den wichtigsten Neuerungen befindet sich die Schaffung einer Bearbeitungsgebühr, die auf kleine Sendungen anwendbar ist und deren Höhe noch nicht festgelegt wurde. E-Commerce-Plattformen, die Produkte von außerhalb der EU an europäische Verbraucher verkaufen, werden künftig Zollverantwortlichkeiten übernehmen, die derzeit auf den Verbraucher fallen können. Es sind auch Änderungen bei der Behandlung von Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro vorgesehen.
Die Reform ergibt sich als Reaktion auf das enorme Wachstum des elektronischen Handels, das erhöhte Schwierigkeiten bei der Überwachung für die europäischen Zollbehörden geschaffen hat. Brüssel hat auf Probleme wie die Unterbewertung von Waren, Produkte, die nicht den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen, und Schwierigkeiten bei der Erhebung der geschuldeten Beträge hingewiesen. Das Ziel ist es, die Kontrolle durch stärkere Digitalisierung, den Informationsaustausch zwischen Behörden und eine stärkere Verantwortung der Plattformen zu verstärken.
Die neuen Regeln treten nicht sofort in Kraft. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen, und einige Maßnahmen haben eigene Zeitpläne. Für den Verbraucher besteht die Absicht darin, vorherzusehbarer zu machen, was er für Online-Einkäufe bezahlen muss, und unerwartete Gebühren zu vermeiden, wenn die Sendung in der EU ankommt.




