Die Wahl von Verwaltungssoftware durch Versicherungsvermittler ist keine rein informatische Entscheidung mehr, sondern eine strategische geworden, so ein Meinungsartikel, der auf einem Panel des Nationalen Versicherungsforums vorgestellt wurde. Der Autor argumentiert, dass Software jahrelang als unsichtbare Betriebskosten behandelt wurde, diese Phase jedoch aufgrund neuer rechtlicher, regulatorischer und marktbezogener Anforderungen zu Ende geht.
Seit dem 1. Januar 2020 sind aufgrund von Artikel 10 des Dekretgesetzes Nr. 28/2019 alle Versicherungsvermittler verpflichtet, zertifizierte Rechnungen für die von den Versicherern bearbeiteten Provisionen auszustellen. Es handelt sich um eine spezifische steuerliche Verpflichtung und nicht nur um eine Empfehlung für bewährte Verfahren. Hinzu kommt die DORA-Verordnung, die seit 2025 in Kraft ist und Technologierisikomanagementpflichten für größere Finanzunternehmen auferlegt, einschließlich Versicherer, was einen Kaskadeneffekt auf ihre Vermittlungspartner hat.
Die Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds (ASF) kündigte ebenfalls an, dass sie künstliche Intelligenz einsetzen wird, um die Marktüberwachung zu unterstützen, insbesondere bei der Erkennung missbräuchlicher Klauseln. Der Autor warnt, dass wenn der Regulierer in Technologie investiert, um besser zu überwachen, sich die Vermittler fragen sollten, ob ihre Software ebenfalls darauf vorbereitet ist, ihnen zu helfen, besser zu arbeiten.
Der Artikel warnt auch, dass Softwareauswahlentscheidungen, die nur vom Preis oder von Trägheit geleitet werden, hohe Kosten verursachen können, insbesondere in einem Markt, in dem Verbraucherbeschwerden zunehmen und die Überwachung zunehmend technologisch ausgestattet ist. Der Autor schließt daraus, dass es bedauerlich wäre, gute Fachleute durch veraltete Tools eingeschränkt zu sehen, und vertritt die Ansicht, dass die Versicherungsvermittlung in Portugal eine Phase technologischer Reife durchläuft, die sie relevanter machen kann als je zuvor.




