Für die Ortschaften Évora, Montemor-o-Novo und São Cristóvão wurde eine Erste Alarmverfügung ausgegeben. Die Verfügung bezieht sich auf eine Situation landwirtschaftlicher Natur, was bedeutet, dass der Vorfall mit Tätigkeiten oder Gegebenheiten des Landwirtschaftssektors in diesen Ortschaften des Distrikts Évora zusammenhängt.
Zur Bewältigung der Situation wurden 19 Einsatzkräfte und 5 Landfahrzeuge mobilisiert. Für diesen Einsatz wurden keine Luftmittel eingesetzt. Die Erste Alarmverfügung stellt die erste Stufe der Notfallreaktion dar und signalisiert, dass die Situation Aufmerksamkeit erfordert, jedoch noch nicht einen Schweregrad erreicht hat, der eine Verfügung umfassenderer Mittel rechtfertigen würde.




