Die Frist für die Erfüllung des Rechnungsprüfungsvertrags, künstlich als Prüfung bezeichnet, lief am 8. Juli ab. Der betreffende Vertrag wurde nicht einmal schriftlich niedergelegt, was gemäß dem Artikel Fragen zur Formalisierung der vereinbarten Bedingungen aufwirft.
Das Fehlen eines schriftlichen Vertrags bedeutet, dass alles von gesagt oder ungesagten Worten zwischen den Parteien abhing, was Mehrdeutigkeit über die Verpflichtungen jeder Partei schafft. Diese Situation wird als problematisch für die Überprüfung und Erfüllung dessen angesehen, was vereinbart wurde.
Es sind fast 60 Tage über die Frist hinaus vergangen, die für den Abschluss der Arbeit vertraglich vereinbart worden war. Diese erhebliche Verzögerung deutet darauf hin, dass die Rechnungsprüfung nicht innerhalb des ursprünglich vorgesehenen Zeitraums abgeschlossen wurde.
Der Artikel deutet an, dass einige Ergebnisse erzielt wurden, obwohl der Text abgeschnitten erscheint, was es unmöglich macht, genau zu wissen, was geliefert wurde und in welchem Zustand sich der Prozess befindet.




