Die amtierende Präsidentschaft des Obersten Gerichtshofs von Madrid (TSJM) entschied, das gegen Richter Juan Carlos Peinado, Ermittler im Fall Begoña Gómez, eingeleitete summarische Disziplinarverfahren einzustellen, da sie zu dem Schluss kam, dass die gemeldeten Tatsachen keine dienstliche Verfehlung darstellen. Die Entscheidung wurde nach einer internen Analyse getroffen, die die kontroversen Äußerungen des Richters bewertete.
Das Disziplinarverfahren ging auf eine Beschwerde der Einheitlichen Polizeigew




