Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil erlassen, das die automatische Einfrierung von Vermögenswerten von Unternehmen blockiert, die geschäftliche Verbindungen zu sanktionierten Personen oder Organisationen aufweisen, aber nicht direkt in den europäischen Sanktionslisten aufgeführt sind. Die Entscheidung setzt Grenzen für die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten diese restriktiven Maßnahmen anwenden können.
Der Fall steht im Zusammenhang mit den gegen Russland verhängten Sanktionen, wobei die Referenz im Titel auf den Ausdruck „Putin manda em tudo" anspielt, was die Bandbreite der Sanktionsmaßnahmen suggeriert. Das Gericht hat festgelegt, dass die bloße Existenz von geschäftlichen Verbindungen zu sanktionierten Organisationen nicht ausreicht, um die automatische Einfrierung von Vermögenswerten zu rechtfertigen.
Die Entscheidung ist relevant, da sie das Ermessensrecht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Verhängung von Russland-bezogenen Sanktionen einschränkt. Bis jetzt gab es umfassendere Auslegungen, die das Einfrieren von Vermögenswerten von Unternehmen mit indirekten Verbindungen zu sanktionierten Personen oder Organisationen erlaubten.
Das Urteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall für die künftige Anwendung europäischer Sanktionen und erfordert, dass restriktive Maßnahmen präziser auf die tatsächlich in den europäischen Listen identifizierten Organisationen ausgerichtet werden, anstatt automatisch auf Unternehmen mit bloßen geschäftlichen Verbindungen ausgedehnt zu werden.



