Das Bundesgericht im Bundesdistrikt gewährte der Plattform Discord eine Frist von zehn Tagen, um einen Vergleichsvorschlag in einem vom Bundesministerium angestrengten Verfahren vorzulegen, das die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen im Internet fordert. Die Frist wurde von der Plattform selbst während der ersten Anhörung des Falls beantragt.
Die Anhörung fand unter Beteiligung von Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft und der Bundesanwaltschaft statt. Discord beabsichtigt, ein Protokoll für den Empfang von Meldungen über Sextortion-Fälle auf der Plattform vorzulegen, einen Mechanismus zur Erkennung und Moderation von Inhalten über Misshandlung und Grausamkeit gegenüber Tieren sowie Maßnahmen zur Datenspeicherung von Nutzern für eventuelle Ermittlungsanfragen.
Bevor die Klage beim Gericht eingereicht wurde, versuchte die Bundesregierung, eine außergerichtliche Einigung mit der Plattform zu erzielen, damit die Mängel behoben werden. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass die zuvor von Discord vorgelegten Maßnahmen als unzureichend betrachtet wurden, was zur Entscheidung führte, das Gerichtsverfahren einzuleiten.




