Die Verstärkung der öffentlichen Garantie bei Wohnungsbaudarlehen nimmt zu. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kreditnehmer beim Zugang zur Finanzierung für den Kauf eines Eigenheims zu unterstützen.
Der bisherige Trend zeigt, dass die Garantie nahezu ausnahmslos in ihrem maximal möglichen Wert angewendet wird. Diese Obergrenze entspricht 15 % des Werts der erworbenen Immobilie.
Diese Situation deutet darauf hin, dass sowohl die Finanzinstitute als auch die Käufer die verfügbaren Garantien vollständig ausschöpfen. Das Hauptziel besteht darin, den Zugang zu Wohnungsbaudarlehen zu günstigeren Bedingungen zu erleichtern.




