Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte, dass Spanien das Versammlungsrecht von vier Personen verletzt hat, die wegen des Vorfalls bekannt als die Belagerung des Parlaments von Katalonien verurteilt wurden, der sich 2011 ereignete. Die Demonstranten umringten die katalanische Kammer und verhinderten die Ankunft der Abgeordneten und des damaligen Präsidenten Artur Mas als Protest gegen die Krise, die in jenen Jahren herrschte.
Die vier verurteilten Personen legten nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel europäische Justiz an, um Schutz zu erhalten. Die Entscheidung des europäischen Gerichts erging etwa 15 Jahre nach den Ereignissen und veranschaulicht die Langsamkeit der Justiz, insbesondere wenn ein Fall bis zu internationalen Instanzen eskaliert.
Das Gericht stellte fest, dass eine Verletzung des Versammlungsrechts der vier Beschwerdeführer vorlag, und erkannte an, dass die Umstände der Verurteilung die auferlegte Einschränkung ihrer Meinungs- und Demonstrationsfreiheit nicht rechtfertigten. Das Gericht sah jedoch nicht vor, dass sie für die erlittenen Schäden entschädigt werden sollten.




