Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte beim Obersten Gerichtshof die Einstellung des Zeugnisses des Bankiers Daniel Vorcaro, Eigentümer der Banco Master, in dem er behauptete, angebliche Drohungen und Einschüchterungen erlitten zu haben. Der Generalbundesanwalt der Republik, Paulo Gonet, war der Ansicht, dass Vorcaro keine konkreten Tatsachen und keine Mindestelemente vorlegte, die die Einführung neuer ermittlerischer Maßnahmen in dem Fall rechtfertigen würden.
Vorcaro wurde am 27. August persönlich von Minister André Mendonça gehört, dem Berichterstatter der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Banco Master beim STF. Die Anhörung wurde genehmigt, nachdem die Verteidigung des Bankiers mitteilte, dass er angebliche Drohungen und Einschüchterungen, denen er ausgesetzt war, schildern wollte.
Nach Einschätzung der PGR lieferte die Darstellung keine Informationen, die eine Untersuchung rechtfertigen würden. Gonet erklärte, dass Vorcaro keine konkrete oder juristisch abgegrenzte Tatsache meldete, die eigene ermittlerische Maßnahmen vorantreiben könnte, und auch keine Elemente vorlegte, die den vorgebrachten Behauptungen Plausibilität verleihen würden.




