Die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) sprach sich für das Ziel der Kriminalisierung der digitalen Identitätsusurpation aus, äußerte jedoch Vorbehalte gegenüber dem vom Chega-Parteivorschlag, der das Cyberkriminalitätsgesetz ändert.
Die Anwaltskammer gab ebenfalls eine Stellungnahme zu derselben Angelegenheit ab und teilte ähnliche Bedenken wie die CNPD hinsichtlich der Formulierung des Gesetzentwurfs.
Beide Organisationen erkennen die Notwendigkeit, die Identitätsusurpation im digitalen Kontext wirksamer zu bekämpfen, stellen jedoch die Art und Weise in Frage, wie die Gesetzgebung verfasst wurde.
Der Vorschlag von Chega sieht Änderungen am Cyberkriminalitätsgesetz vor, die darauf abzielen, die widerrechtliche Aneignung der digitalen Identität als Straftatbestand zu definieren – ein Thema, das angesichts der Zunahme von Cyberkriminalität an Bedeutung gewonnen hat.




