Die öffentliche Konsultation zum Überwachungs-, Berichts- und Verifizierungszeitplan des brasilianischen Emissionshandelssystems wurde am 28. August 2026 geschlossen und markierte den Abschluss des ersten Regulierungszyklus des brasilianischen Kohlenstoffmarktes. Die Konsultation war am 28. Juli vom Sondersekretariat für den Kohlenstoffmarkt, das dem Finanzministerium untersteht, eingeleitet worden.
Der vorgelegte Entwurf sieht die schrittweise Einbeziehung von 17 Sektoren in die Berichtspflichten in drei Phasen vor. Die erste Phase, die für 2027 geplant ist, umfasst emissionsintensive Tätigkeiten wie Zement, primäres Aluminium, integrierte Stahlproduktion, Raffinerie, Erdöl und Erdgas, Zellstoff sowie Luftverkehr. Die zweite Phase im Jahr 2029 beinhaltet Bergbau, den Elektrizitätssektor, die Chemie-, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Glas, Keramik, Abfall und Abwasserentsorgung. Die dritte Phase im Jahr 2031 umfasst den Straßen-, Schienen- und Wasserverkehr.
Das Finanzministerium wies darauf hin, dass die Einbeziehung eines Sektors in das Überwachungssystem nicht automatisch Emissionsgrenzwerte oder Abgleichungsverpflichtungen nach sich zieht. Diese Parameter werden vom Nationalen Kohlenstoffkreditplan abhängen, der noch festgelegt werden muss.




