Der Banco de Portugal hat darauf hingewiesen, dass bei Finanzinstitutionen hinterlegte Gelder als zugunsten des Staates verlassen gelten können, wenn 15 Jahre lang weder Kontobewegungen noch legitime und eindeutige Anspruchsanmeldungen durch den Kontoinhaber stattgefunden haben. Diese Regelung ergibt sich aus dem Dekret-Gesetz Nr. 187/70 vom 30. April, das die Verjährung von als von ihren Eigentümern aufgegebenen Gütern und Werten regelt.
Die Frist von 15 Jahren wird ab dem letzten Handeln des Kontoinhabers gezählt, durch das er demonstriert hat, dass er seine Rechte an den hinterlegten Werten ausüben wollte. Dies bedeutet, dass der Bezugspunkt nicht unbedingt dem Eröffnungsdatum des Kontos oder dem Zeitpunkt der Einzahlung entspricht, sondern vielmehr der letzten Bewegung oder Kontaktaufnahme, die Interesse an den Werten zeigte. Eine vom Bankinstitut intern als inaktiv klassifizierte Konten bedeutet nicht automatisch, dass das Geld verfallen ist.
Die Übertragung der Werte an den Staat beschränkt sich nicht auf Konten von verstorbenen Personen,




