Die vom Zusatz zur Kommunalen Grundsteuer (AIMI) betroffenen Steuerzahler haben bis zum 30. September Zeit, diese Steuer zu zahlen. Diese Frist ist im von der Steuer- und Zollbehörde veröffentlichten Steuerkalender festgelegt, wobei die Steuerveranlagung im Juni auf Basis der steuerlichen Vermögenswerte der Immobilien und der Situation zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erfolgt.
Der AIMI wird auf die Summe des steuerlichen Vermögenswerts der Wohngebäude und der Baugrundstücke in Portugal erhoben. Ausgenommen sind als gewerblich, industriell oder für Dienstleistungen eingestufte Immobilien sowie solche, die vom Mietförderungsprogramm erfasst werden. Steuerpflichtige können natürliche oder juristische Personen sein, die Eigentümer, Nießbraucher oder Oberflächennutzer dieser Immobilien sind.
Im Falle natürlicher Personen wird ein Abzug von 600.000 Euro angewendet, wobei die Besteuerung erst beginnt, wenn das relevante Vermögen diesen Betrag übersteigt. Verheiratete oder eheähnliche Lebensgemeinschaften können die gemeinsame Besteuerung wählen, wodurch sich der Abzug auf 1,2 Millionen Euro verdoppelt. Die Steuersätze für natürliche Personen beginnen bei 0,7%, steigen auf 1% für den Betrag zwischen einer und zwei Millionen Euro und auf 1,5% für Werte über zwei Millionen Euro.
Die Zahlung muss in einem Betrag während des Monats September über das Finanzportal erfolgen, wobei die Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erhebung von Verzugszinsen zur Folge hat.




