Die Banco de Portugal wies darauf hin, dass niemand verpflichtet ist, mehr als 50 gängige Euro-Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Diese Regel bedeutet, dass ein Geschäft eine Zahlung ab der 51. Münze ablehnen kann, unabhängig vom vom Kunden vorgelegten Gesamtwert, da die Grenze nach der Anzahl der Einheiten und nicht nach dem Kaufbetrag berechnet wird. So kann ein Händler beispielsweise 51 Münzen von einem Cent ablehnen, die nur 51 Cent entsprechen, oder 51 Münzen zu zwei Euro, die insgesamt 102 Euro ergeben würden.
Die Regel ist im Dekret-Gesetz Nr. 246/2007 vom 26. Juni festgelegt, das den rechtlichen Rahmen für die Ausgabe, Prägung, Inverkehrbringung und den Handel mit Münzgeld regelt. Das Dokument bestimmt, dass gängige Münzen gesetzliches Zahlungsmittel und Tilgungskraft haben, aber niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Diese Information ist auch in den häufig gestellten Fragen der Banco de Portugal verfügbar.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Begrenzung. Der Staat über die Treasury-Kassen, die Banco de Portugal selbst und Kreditinstitute, deren Tätigkeit in der Annahme von Einlagen bei der Öffentlichkeit besteht, unterliegen dieser Einschränkung nicht. Bei Bankeinlagen können jedoch eigene Verfahren und Gebühren für die Bearbeitung großer Mengen an Münzgeld anfallen.
Die Begrenzung auf 50 Münzen sollte nicht mit dem allgemeinen Verbot von Barzahlungen ab einem Betrag von 3.000 Euro verwechselt werden, das in Gesetz Nr. 92/2017 vom 22. August vorgesehen ist. Diese Einschränkung gilt für alle physischen Gelder, einschließlich Banknoten und Münzen, und ist eine separate und unabhängige Regel.




