Die Unternehmen, die Schulverpflegungsleistungen in Portugal erbringen, sind verpflichtet, gemäß den geltenden Steuervorschriften 13 % MwSt. an die Gemeinden in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn die den Schülern in den Schulkantinen servierten Gerichte von der Steuer befreit sind.
Die Diskrepanz zwischen dem den Gemeinden in Rechnung gestellten MwSt.-Satz und der auf die Schülermahlzeiten anwendbaren Steuerbefreiung schafft eine steuerliche Komplexität für die Betreiber des Sektors. Die Gemeinden als kaufende Stellen der Schulverpflegungsleistungen erhalten Rechnungen mit enthaltenem Mehrwertsteuerbetrag, können diesen Steuerbetrag jedoch nicht in voller Höhe abziehen, da die den Schülern servierten Mahlzeiten steuerbefreit sind.




