Unternehmen, die in Portugal Schulmahlzeiten an Gemeinden liefern, müssen eine Mehrwertsteuer von 13 % in Rechnung stellen. Diese Verpflichtung entsteht, wenn eine Bildungseinrichtung den Verpflegungsdienst nicht direkt für die Schüler erbringt, sondern ein privates Unternehmen für diese Tätigkeit beauftragt.
Die Steuer- und Zollbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira, AT) erklärte, wie die Mehrwertsteuervorschriften in diesem spezifischen Kontext anzuwenden sind. Wenn diese Vermittlung zwischen der Gemeinde und dem liefernden Unternehmen besteht, wird der Vorgang als umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung betrachtet und profitiert nicht von dem reduzierten Steuersatz oder der Befreiung, die gelten würde, wenn der Dienst direkt von der Bildungseinrichtung an die Schüler erbracht würde.




