Die Freizeitmäßige Muschelfischerei wird im internationalen Abschnitt des Minho-Flusses ab dem 01. November aus Gründen der öffentlichen Gesundheit verboten sein. Das Verbot, das das gesamte Sammeln von Herzmuscheln und allen anderen Muscheln umfasst, bleibt bis zur Genehmigung der erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen und der sanitären Bewertung der Ressourcen in Kraft.
Das Verbot erfolgt durch eine im Diário da República veröffentlichte Verordnung, die die Regeln für die Fischerei im internationalen Abschnitt des Minho-Flusses während der Saison 2026/2027 festlegt. Das Dokument zielt darauf ab, die Ausübung der Berufs- und Freizeitfischerei sowie der Fischereirechte in diesem Gebiet zu regeln, einschließlich der vorhandenen Inseln, im Rahmen der Zuständigkeiten der Ständigen Internationalen Kommission des Minho-Flusses.
Laut dem Hafenmeister von Caminha, Fernando Vieira Pereira, war das gewerbliche Sammeln von Muscheln bereits nicht erlaubt, aber die Freizeitfischerei konnte ausgeübt werden. Der internationale Abschnitt des Minho-Flusses ist jedoch kein Muschelproduktionsgebiet und wird daher vom Portugiesischen Institut für Meer und Atmosphäre nicht zur Bewertung des Zustands der Muscheln überwacht.
Der ständige Bewirtschaftungsausschuss des internationalen Abschnitts des Minho-Flusses entwickelt bereits Anstrengungen zur Erstellung eines Überwachungs- und Überprüfungsplans für den Zustand der Muscheln, um eine zukünftige Genehmigung dieser Aktivität zu ermöglichen.




