Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch eine Klage des Global Legal Action Network (GLAN) und des Climate Action Network Europe (CAN Europe) ab, die die Europäische Kommission dazu zwingen wollte, die jährlichen Emissionsobergrenzen zu überprüfen, die den Mitgliedstaaten bis 2030 zugeteilt wurden. Die beiden Umweltorganisationen sind der Ansicht, dass die europäische Klimapolitik nicht ehrgeizig genug ist, um das Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Die Klage richtete sich gegen die sogenannten „jährlichen Emissionszuweisungen", also die Obergrenzen, die bestimmen, wie viel jeder Mitgliedstaat in Sektoren wie Straßenverkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausstoßen darf. Die Kommission legte diese Quoten für 2023 bis 2030 auf Grundlage der geltenden europäischen Regeln fest. Das europäische Ziel einer Verringerung der Nettoemissionen um mindestens 55 Prozent bis zum Ende des Jahrzehnts im Vergleich zu den Werten von 1990 steht im Mittelpunkt des Streits, wobei die Umweltorganisationen eine Reduktion von mindestens 65 Prozent fordern.
Das Gericht entschied, dass die Kommission keine Ziele neu schreiben kann, die vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen wurden. Dem Urteil im Verfahren T-120/24 zufolge bestritten die Organisationen keinen Fehler der Kommission bei der Berechnung der Quoten, sondern die klimapolitischen Ziele selbst, die der europäische Gesetzgeber genehmigt hatte. Wenn die Kommission diese Ziele durch eine interne Überarbeitung ändern könnte, würde sie faktisch in der Lage sein,




