Menschen mit Sehbehinderung sehen sich in Portugal weiterhin Hindernissen bei der Ausübung des Wahlrechts gegenüber. Die Zugänglichkeit in Wahlverfahren bleibt eingeschränkt, insbesondere im Hinblick auf die bereitgestellten Wahlmaterialien.
Die Braille-Wahlvorlagen sind für Parlaments-, Präsidentschafts- und Europawahlen verfügbar, was Bürgern mit Sehbehinderung eine autonomere Teilnahme an diesen Wahlen ermöglicht. Dieses Hilfsmittel wird jedoch bei Kommunalwahlen nicht bereitgestellt.
Diese Ungleichbehandlung bedeutet, dass Wähler mit Sehbehinderung je nach Art der Wahl unterschiedlich behandelt werden, was Fragen zur Chancengleichheit beim Zugang zum Wahlrecht aufwirft. Die Kommunalwahlen, bei denen Organe der lokalen Macht wie Gemeinderäte und Gemeindeversammlungen gewählt werden, sind somit von den bestehenden Barrierefreiheitsmaßnahmen ausgeschlossen.




