Die Europäische Union bereitet eine Überarbeitung der Regeln für periodische Fahrzeuginspektionen vor. Der Gesetzgebungsprozess hat im Europäischen Parlament bereits Fortschritte gemacht und geht nun in Verhandlungen mit dem Rat. Ziel ist es, die Regeln für technische Inspektionen zu aktualisieren, die Straßenverkehrssicherheit zu stärken und Betrug auf dem Automarkt zu bekämpfen, einschließlich der Manipulation von Kilometerzählern. Das Europäische Parlament hat im Mai 2026 das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat genehmigt, mit 369 Stimmen dafür, 126 dagegen und 84 Enthaltungen.
Zu den wichtigsten diskutierten Änderungen gehört eine strengere Kontrolle des Kilometerzählers, wobei Werkstätten künftig die Ablesung des Kilometerzählers von Autos und Kleintransportern registrieren müssen und vernetzte Fahrzeughersteller möglicherweise verpflichtet werden, diese Ablesungen an nationale Datenbanken zu übermitteln. Die Europäische Kommission könnte zudem ein europäisches Portal einrichten, um Käufern zu erklären, wie sie den kostenlosen Kilometerverlauf eines Fahrzeugs vor dem Kauf kostenlos einsehen können. Damit soll Betrug beim Verkauf gebrauchter Autos zwischen EU-Ländern bekämpft werden.
Die Überarbeitung sieht auch vor, Inspektionen in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern. Ein Fahrzeug kann demnach in einem anderen Land als dem, in dem es zugelassen ist, inspiziert werden und erhält ein befristetes europäisches Zertifikat mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Inspektionszertifikate könnten künftig auch in elektronischem Format über die Europäische Digitale Identitätswallet ausgestellt werden.
Das Parlament lehnte den ursprünglichen Vorschlag der Kommission ab, das Inspektionsintervall für Autos und Kleintransporter mit mehr als zehn Jahren zu verkürzen – von einer Inspektion alle zwei Jahre auf eine jährliche Inspektion. Es vertrat die Ansicht, dass die aktuelle Häufigkeit nicht reduziert werden sollte. Die Europaabgeordneten möchten zudem die Inspektionen von Motorrädern verschärfen und die periodische Inspektion für Motoren mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern obligatorisch machen. Ein Datum für die Umsetzung der neuen Regeln gibt es noch nicht, da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.




