Die Regierung von Luiz Inácio Lula da Silva konnte vor Gericht die erstinstanzliche Entscheidung kippen, die die Erhebung der Exportsteuer auf Rohöl ausgesetzt hatte. Richter Roberto Carvalho Veloso stellte die Gültigkeit der Steuer wieder her und wies die Argumente zurück, die der vorherigen Aussetzung zugrunde lagen.
Der Richter wies die Behauptung zurück, dass die Exekutive nach Ablauf der einführenden Verordnungsermächtigung keinen Rechtsakt zur Aufrechterhaltung der Steuergültigkeit erlassen könnte. Seiner Auffassung nach geht die Befugnis der Bundesregierung zur Festsetzung oder Änderung von Steuersätzen der Verordnungsermächtigung selbst voraus, da die Exportsteuer eine Regulierungssteuer darstellt.
Veloso betonte auch, dass die Norm, die einem Organ der Bundesexekutive die Befugnis zur Änderung der Exportsteuersätze einräumt, mit der Bundesverfassung vereinbar ist. Der Richter wies auch die Einschätzung zurück, dass die Erhebung keine außersteuerlichen Zwecke verfolge.
Die Regierung macht geltend, dass die Steuer eingeführt wurde, um zu verhindern, dass im Land subventionierte Brennstoffe exportiert werden, und um die Auswirkungen von Schwankungen auf dem internationalen Ölmarkt abzufedern.



