Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet im Anschluss an eine Beschwerde, die von der Nationalen Lehrergewerkschaft (Fenprof) eingereicht wurde, die sich auf den Prozess der elektronischen Benotung der nationalen Abschlussprüfungen der Sekundarstufe bezog.
Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass die Beschwerde der Fenprof zu einem laufenden Ermittlungsverfahren führte, wie aus Informationen der Nachrichtenagentur LusA hervorgeht.
Die Fenprof hat offenbar eine formelle Beschwerde bezüglich des bei den nationalen Abschlussprüfungen verwendeten elektronischen Benotungssystems eingereicht, obwohl die spezifischen Einzelheiten der Vorwürfe im Artikel nicht näher erläutert werden.
Der Fall liegt nun in den Händen der Staatsanwaltschaft, die die Umstände und eventuelle Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesem elektronischen Benotungssystem untersuchen wird.




