Die Strafvollzugsbehörden haben beschlossen, die Einbringung von Kreatin und anderen Nahrungsergänzungsmitteln in Gefängnisse zu verbieten. Die Maßnahme gilt für alle Strafvollzugseinrichtungen und zielt darauf ab, zu regeln, was in den Einrichtungen zirkulieren darf.
Die von den Strafvollzugsbehörden vorgebrachte Begründung stützt sich auf zwei Hauptgründe. Einerseits führen sie Schwierigkeiten an, die Supplements während der Durchsuchungen von illegalen Substanzen zu unterscheiden. Andererseits besteht Besorgnis über das Risiko der Erpressung unter den Häftlingen, da Nahrungsergänzungsmittel zu einem Tauschobjekt oder Druckmittel unter der Gefängnisbevölkerung werden können.
Die Entscheidung wurde vom Gewerkschaftsverband der Gefängniswärter positiv aufgenommen, der die implementierte Maßnahme begrüßte. Der Verband war der Ansicht, dass das Verbot zu einer größeren Sicherheit innerhalb der Strafvollzugseinrichtungen beiträgt.
Diese Einschränkung erfolgt in einem breiteren Kontext von Versuchen zur Kontrolle und Überwachung der Materialien, die in die Gefängnisse gelangen, und zielt darauf ab, die Bedürfnisse der Häftlinge mit der Notwendigkeit, Ordnung und Sicherheit im Strafvollzugssystem aufrechtzuerhalten, in Einklang zu bringen.



