Die Legehennenproduzenten in Portugal haben bis zum letzten Septembertag Zeit, die Gesamtzahl der Tiere in ihren Betrieben zu melden. Diese Pflicht, die durch die Verordnung Nr. 293/2015 festgelegt wurde, gilt seit mehr als zehn Jahren und betrifft alle Produzenten mit mehr als 350 Legehennen. Betriebe mit Zuchtlegehennen sind von diesem Verfahren ausgenommen.
Die Meldung muss zweimal jährlich vorgelegt werden: bis zum letzten Februartag, basierend auf dem Tierbestand vom 1. Februar, und bis zum letzten Septembertag, unter Berücksichtigung der Anzahl der Tiere vom 1. September. Dieser Prozess zielt darauf ab, die sanitäre Kontrolle und die Überwachung der Geflügelbetriebe zu gewährleisten.
Die Verwaltung des Verfahrens liegt bei der Generaldirektion für Ernährung und Veterinärwesen (DGAV), die die digitale Plattform AviDec bereitstellt, damit die Produzenten ihre Legehennen direkt registrieren können. Wer es vorzieht, kann die Registrierung auch persönlich bei den Regionalen Diensten für Ernährung und Veterinärwesen (DSAVR) vornehmen.
Die DGAV hat klargestellt, dass entgegen der in den sozialen Medien kursierenden Informationen ein Verstoß gegen die Meldepflicht nicht die Tötung der Tiere zur Folge hat. Im Falle einer unterlassenen Meldung kann lediglich die Verhängung von Geldbußen gemäß der geltenden Gesetzgebung erfolgen.




