Am Dienstag ist das neue Gesetz zur Änderung des TVDE-Regimes in Portugal in Kraft getreten, wobei die Abkürzung nun „bezahlte Personenbeförderung in Fahrzeugen der elektronischen Bereitstellung" bezeichnet. Das Gesetz Nr. 59/2026, das acht Jahre nach der ersten Regulierung der Tätigkeit erscheint, ändert das frühere Gesetz Nr. 45/2018 und verzichtet auf die Referenz zu nicht gekennzeichneten Fahrzeugen, in einem Kontext, der von dem Protest repräsentativer Verbände der beteiligten Sektoren geprägt ist.
Die repräsentativen Strukturen der TVDE-Betreiber und der Taxibranche haben ihre starke Ablehnung gegenüber dem neuen Gesetz zum Ausdruck gebracht. Die APTAD bat den Präsidenten der Republik um das Veto gegen das Dokument und warnte vor einem „schweren und objektiv überprüfbaren Fehler", der zwei widersprüchliche Inkrafttretensdaten und zwei nicht übereinstimmende Übergangsregelungen enthält. Verbände wie die ANTRAL und die Portugiesische Taxiföderation werden beim Verfassungsgerichtshof die Prüfung des Gesetzes beantragen, da sie der Ansicht sind, dass dieses „ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile" und „Ungleichheit zwischen den Betreibern" schafft.
Die wichtigste Änderung, die den meisten Protest ausgelöst hat, war die Möglichkeit, dass sich Taxis für die TVDE-Tätigkeit registrieren können, sofern sie die geltenden Anforderungen erfüllen und bei einem lizenzierten elektronischen Plattformbetreiber registriert sind. Die Behörde für Mobilität und Transport und das Institut für Mobilität und Transport haben sich gegen diese Integration ausgesprochen und verteidigt, dass die beiden Regime unterschiedlich sind, und die Staatssekretärin für Mobilität anerkannt, dass die Annäherung Herausforderungen mit sich bringt und den vom Taxi erbrachten öffentlichen Dienst nicht gefährden darf.
Zu den weiteren Neuerungen gehört das unveränderliche Identifikationsschild mit betrugssicheren Sicherheitselementen, das vom IMT ausgestellt wird, die optionale Videoaufzeichnung im Inneren der Fahrzeuge mit Einwilligung von Fahrer und Fahrgast (ohne Tonaufnahme), und




