Das Verfassungsgericht (VG) hat die neue Version des Ausländergesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes validiert, im Gegensatz zu dem, was mit einer früheren Version dieser Gesetze geschah, die vom selben Gericht abgelehnt worden war. Das Gesetz wurde ohne die Notwendigkeit einer Anpassung des Textes an die verfassungsrechtlichen Anforderungen genehmigt.
Der Artikel behandelt die neuen Abschiebe- und Asylregeln, die mit dieser Gesetzgebung in Kraft treten, spezifiziert jedoch nicht, welche konkreten Änderungen damit einhergehen. Der Zeitungsartikel lässt die Frage offen, was sich tatsächlich ändern wird, und deutet an, dass diese Informationen an anderen Stellen der Veröffentlichung behandelt werden.
Diese Validierung markiert einen bedeutenden Unterschied zum vorherigen Gesetzgebungsverfahren, das zu einer Ablehnung durch das Verfassungsgericht und der Notwendigkeit einer vollständigen Überarbeitung der Gesetze durch die Exekutive geführt hatte.



