Die Staatsanwaltschaft informierte die Geschädigten des Elevador da Glória darüber, dass sie im Rahmen des Strafverfahrens Schadenersatz beantragen können und somit Zivilklagen vermeiden können. Diese Option ermöglicht es den Betroffenen, die mit Zivilgerichten verbundenen Kosten zu umgehen, wo häufig erhebliche Gerichtsgebühren bereits zu Beginn des Verfahrens zu entrichten sind. Wer bereits eine Entschädigung erhalten hat, ist grundsätzlich von dieser Möglichkeit der Entschädigungsbeantragung ausgeschlossen. Der Artikel gibt nicht an, welche Straftaten betroffen sind noch wie viele Personen geschädigt wurden.
Vermischtes
Elevador da Glória: Staatsanwaltschaft informiert Geschädigte über Möglichkeit, im Strafverfahren Schadenersatz zu beantragen
Público1. September 2026 um 06:30




