Dieser kurze Text ist eine Reflexion über Migrationspolitik und die Rolle des Staates bei deren Umsetzung. Der Titel, „Das Gesetz darf nicht fakultativ sein", deutet bereits die zentrale Position des Artikels an: Die Gesetzgebung darf nicht optional oder selektiv angewendet werden.
Der Artikel hinterfragt die Vorstellung, dass eine Migrationspolitik umso menschlicher ist, je weniger Entscheidungen der Staat vollzieht. Das heißt, er legt nahe, dass Gesetze nicht umzusetzen nicht gleichbedeutend mit Humanität ist.
Der Text scheint zu verteidigen, dass die Einhaltung des Gesetzes in Migrationsfragen eine Verpflichtung des Staates ist, keine Wahl. Die konsequente Anwendung der Normen ist dieser Perspektive zufolge nicht unvereinbar mit der Achtung der Menschenrechte.



