Die Generaldirektion für Wiedereingliederung und Strafvollzugsdienste (DGRSP) hat beschlossen, die Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln wie Kreatin und Proteinen in portugiesische Gefängnisse zu verbieten. Die Maßnahme gilt für alle Haftanstalten des Landes.
Das Verbot beruht auf der Tatsache, dass die Strafvollzugsbehörden es als schwierig erachten, diese Nahrungsergänzungsmittel visuell von anderen illegalen Substanzen zu unterscheiden. Die DGRSP argumentiert, dass ein Risiko besteht, dass diese Produkte als Mittel zur Verwechslung mit Drogen dienen könnten.
Darüber hinaus weisen die Strafvollzugsbehörden auf das Risiko hin, dass diese Nahrungsergänzungsmittel als Instrument zur Erpressung und Nötigung unter den Häftlingen verwendet werden könnten, was innerhalb der Gefängnisse Gewaltdynamiken schaffen würde.
Die Entscheidung gilt spezifisch für Muskelsupplemente, einschließlich Kreatin und Proteinsupplemente, die bisher in die Haftanstalten eingeführt werden durften.



