Die Generaldirektion für Wiedereingliederung und Strafvollzugsdienste (DGRSP) erließ eine Anordnung des Generaldirektors, die das Betreten von Nahrungsergänzungsmitteln in portugiesischen Gefängnissen verbietet. Das Verbot umfasst Nahrungsergänzungsmittel in Pulver-, Granulat- oder Tablettenform.
Die Maßnahme wurde von der Gewerkschaft der Strafvollzugsbeamten begrüßt, die ihre Unterstützung für die Entscheidung der Gefängnisbehörden zum Ausdruck brachte.
Das Verbot zielt darauf ab, den Zugang zu diesen Produkten in den Strafvollzugsanstalten zu kontrollieren, wo ihre Verbreitung Sicherheits- und Regulierungsfragen aufwarf.
Die Anordnung des Generaldirektors der DGRSP legt somit neue Regeln für das Betreten von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in den Gefängnissen fest und stärkt die Betriebsnormen der Haftanstalten.




