Der Staatspräsident, António José Seguro, promulgiert am Montag, den 31. August, das Parlamentsdekret über die Gewährung von Asyl, Haft und Rückführung von Ausländern. Diese Entscheidung ergab sich infolge eines Urteils des Verfassungsgerichts vom Freitag, das die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des Dekrets feststellte.
Das Staatsoberhaupt hatte zuvor die präventive Verfassungskontrolle für einige Bestimmungen des Gesetzes beantragt und begründete Zweifel geäußert, ob das Kindeswohl gewährleistet und die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Freiheitsentziehung von ausländischen Staatsbürgern, die keine Straftat begangen haben, durch Verwaltungsentscheidung gesichert sei.
Das Verfassungsgericht entschied im Sinne der Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Bestimmungen und klärte auch Auslegungszweifel in einer für Gerichte und Verwaltungsbehörden richtungsweisenden Weise, insbesondere bezüglich der Abschiebung von in Portugal geborenen Kindern, der Möglichkeit der Trennung von Eltern und Kindern sowie der Abschiebung von Flüchtlingen, die internationalen Schutz verdienen.
Der Staatspräsident erinnerte daran, dass, obwohl Reformen in diesen Bereichen wünschenswert seien, diese mit rechtlicher Sicherheit und unter Achtung der Verfassung der Portugiesischen Republik und der geltenden internationalen Instrumente erfolgen müssen.




