Im nächsten Jahr können die Wohnungsmieten um bis zu 2,56% erhöht werden. Diese Mietanpassung gilt für Mietverträge, die unter die geltende Gesetzgebung fallen.
Die Mietanpassung wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Inflation der letzten 12 Monate berechnet. Der Referenzzeitraum für diese Berechnung ist der August jedes Jahres, zu dem Zeitpunkt, zu dem der maximale anwendbare Anpassungssatz bestimmt wird.
Dieser Mechanismus zielt darauf ab, den Vermietern zu ermöglichen, die Mieten entsprechend der Preisentwicklung in der Wirtschaft anzupassen, und sicherzustellen, dass die Erhöhung den Kaufkraftverlust aufgrund der kumulierten Inflation ausgleicht.




