Imker mit registrierter Tätigkeit in der Region müssen ihre jährliche Bestandsmeldung zwischen dem 1. und 30. September 2026 abgeben. Diese Verpflichtung gilt für alle Erzeuger, die Bienenzuchttätigkeit in der Region ausüben.
Die Information wurde vom Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei über die Regionaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bekannt gegeben, die für die Verwaltung dieses Meldeverfahrens zuständig ist.
Die Imker können die Meldung durch persönliche Vorsprache bei der Abteilung für Versuchswesen und ländliche Entwicklung vornehmen. Die Meldung muss innerhalb der festgelegten Frist erfolgen, um die geltende Gesetzgebung zu erfüllen.




