Der Präsident der Republik, Marcelo Rebelo de Sousa, promulgierte am Montag das Ausländer- und Asylgewährungsgesetz, das sogenannte Rückkehrgesetz. Die Promulgation erfolgte nur drei Tage, nachdem das Verfassungsgericht erklärt hatte, dass das Gesetz der portugiesischen Verfassung entspricht.
Das Staatsoberhaupt hatte zuvor beim Verfassungsgericht die präventive Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einiger Normen des Dekrets beantragt und dabei Zweifel geäußert, ob das Kindeswohl ausreichend berücksichtigt und die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Freiheitsentziehung von ausländischen Staatsbürgern, die keine Straftat begangen haben, gewährleistet sei.
Das Verfassungsgericht entschied, dass die betreffenden Normen nicht verfassungswidrig sind, und klärte Auslegungsfragen hinsichtlich der Abschiebung von in Portugal geborenen Kindern, der Möglichkeit der Trennung von Eltern und Kindern sowie der Abschiebung von Flüchtlingen, die internationalen Schutz verdienen.
Der Präsident der Republik erklärte, dass Reformen in diesen Angelegenheiten wünschenswert seien, jedoch mit Rechtssicherheit und unter Achtung der portugiesischen Verfassung sowie der geltenden internationalen Instrumente erfolgen sollten.




